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Kapitalschutz

 

Damit im Todesfall nach Rentenbeginn das Geld für die Familie oder die Erben nicht ganz verloren ist, können folgende drei Optionen vereinbart werde:

Rente mit Kapitalschutz

Garantiezeit
Sie vereinbaren eine Garantiezeit. Innerhalb dieser Garantiezeit, beispielsweise 15 Jahre, wird die Rente immer zu 100% gezahlt. Im Falle des Ablebens der versicherten Person erhalten die Bezugsberechtigten die Rente.

Beitragsrückgewähr
Ihr Einmalbeitrag wird abzüglich gezahlter Renten an den Bezugsberechtigten ausbezahlt.

Partner-Rente
Versichert sind zwei Personen. Bei Ableben der ersten versicherten Person geht die Rente lebenslang auf die zweite versicherte Person über.

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