Absicherung von Hinterbliebenen

Damit im Todesfall nach Rentenbeginn das Geld für die Familie oder die Erben nicht ganz verloren ist, können folgende drei Optionen vereinbart werde:


Rente mit Hinterbliebenenschutz

Garantiezeit
Sie vereinbaren eine Garantiezeit. Innerhalb dieser Garantiezeit, beispielsweise 15 Jahre, wird die Rente immer zu 100% gezahlt. Im Falle des Ablebens der versicherten Person erhalten die Bezugsberechtigten die Rente.

Beitragsrückgewähr
Ihr Einmalbeitrag wird abzüglich gezahlter Renten an den Bezugsberechtigten ausbezahlt.

Partner-Rente
Versichert sind zwei Personen. Bei Ableben der ersten versicherten Person geht die Rente lebenslang auf die zweite versicherte Person über. Sie können festlegen, ob die Rente zu 100% oder weniger (z.B. 60% oder 80%) weitergezahlt werden soll.


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   lebenslange Rente mit Garantiezeit
 
   lebenslange Rente mit Beitragsrückgewähr
 
   lebenslange Rente auf zwei Personen (Partnerrente)
 
   zeitlich begrenzte Rente (Zeitrente)
 
   lebenslange Rente ohne Leistung an Hinterbliebene
 
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