geringe Steuer

Lebenslange Leibrenten sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern (§ 22 EStG). Maßgeblich ist das Alter bei Rentenbeginn. Der so ermittelte Ertragsanteil gilt für die gesamte Rentenbezugsdauer.

Beispiel: Bei einer Rente von monatlich 200 Euro mit Beginn im Alter 65 und einem angenommenen Steuersatz von 40% sind nur 14,40 Euro Steuern fällig.


Rechenweg:
200 Euro x 18% Ertragsanteil = 36 Euro. Davon 40% Steuer = 14,40 Euro


Alter 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64
Ertragsanteil 26% 26% 25% 24% 23% 22% 22% 21% 20% 19%

Alter 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74
Ertragsanteil 18% 18% 17% 16% 15% 15% 14% 13% 13% 12%

kostenlose Anfrage für einen Computervergleich

Wählen Sie Ihren Wunschtarif:
Private Rente - bis zu 60 Anbieter im Vergleich. Bitte wählen Sie die gewünschte Variante:


   lebenslange Rente mit Garantiezeit
 
   lebenslange Rente mit Beitragsrückgewähr
 
   lebenslange Rente auf zwei Personen (Partnerrente)
 
   zeitlich begrenzte Rente (Zeitrente)
 
   lebenslange Rente ohne Leistung an Hinterbliebene
 
Anlagebetrag:
 
Ihr Name:
 
Anschrift:
 
Geburtsdatum:
 
E-Mail:
 
Telefon für Rückfragen:
 
Ihre Nachricht an uns:
 
Hinweis:
Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Ihr Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.



(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken