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geringe Steuer

Lebenslange Leibrenten sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern (§ 22 EStG). Maßgeblich ist das Alter bei Rentenbeginn. Der so ermittelte Ertragsanteil gilt für die gesamte Rentenbezugsdauer.

Beispiel: Bei einer Rente von monatlich 200 Euro mit Beginn im Alter 65 und einem angenommenen Steuersatz von 40% sind nur 14,40 Euro Steuern fällig.


Rechenweg:
200 Euro x 18% Ertragsanteil = 36 Euro. Davon 40% Steuer = 14,40 Euro

Alter 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64
Ertragsanteil 26% 26% 25% 24% 23% 22% 22% 21% 20% 19%
Alter 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74
Ertragsanteil 18% 18% 17% 16% 15% 15% 14% 13% 13% 12%

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