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nur geringe Steuer auf Rente

 

Lebenslange Leibrenten sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern (§ 22 EStG). Maßgeblich ist das Alter bei Rentenbeginn. Der so ermittelte Ertragsanteil gilt für die gesamte Rentenbezugsdauer.

Beispiel: Bei einer Rente von monatlich 200 Euro mit Beginn im Alter 65 und einem angenommenen Steuersatz von 40% sind nur 14,40 Euro Steuern fällig.

Rechenweg:
200 Euro x 18% Ertragsanteil = 36 Euro. Davon 40% Steuer = 14,40 Euro

 

Alter  55  56  57  58  59  60  61  62  63  64 
Ertragsanteil  26%  26%  25%  24%  23%  22%  22%  21%  20%  19% 

 

Alter  65  66  67  68  69  70  71  72  73  74 
Ertragsanteil  18%  18%  17%  16%  15%  15%  14%  13%  13%  12%